Baugebiet Hassbachtal – Regionalplan

In der Diskussion um den Baumbestand des neuen Baugebietes ist deutlich geworden, dass der im Norden angrenzende Freiraum im Regionalplan keinen Landschaftsschutz genießt. Zudem wurde im Entwurf des neuen Regionalplans die Grenze des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) deutlich weiter nach Norden verschoben, als dies fachlich und planerisch gewünscht ist.

Auch wenn der Regionalplan keine flurstücksgenaue Darstellung vorsieht, sollte diese Verschiebung korrigiert werden. Der Aspekt ist darüber hinaus im Ortsteilentwicklungskonzept Babenhausen entsprechend zu berücksichtigen.

Es wird daher beschlossen und dem Stadtentwicklungsausschuss (Stadtrat Bielefeld) empfohlen, die Bezirksplanungsbehörde Detmold als hierfür zuständig um Konkretisierung zu bitten:

  • die Lücke im Landschaftsschutzgebiet im Norden der Bebauung Hasbachtal zu schließen;
  • die ASB-Grenze und das Landschaftsschutzgebiet der Bebauungslinie des Bebauungsplans anzupassen.

Damit würde in Zukunft der Baumbestand im Westen und Norden (im Bebauungsplan festgelegt) zum Landschaftsschutzgebiet gehören. Demzufolge ist der Flächennutzungsplan anzupassen.

Antrag gestellt am 17.03.2022 durch: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – SPD – Die Linke