Ein politischer Beschluss, eine Kette und das Wunder von Dornberg
November 2014 – Ein Beschluss trifft auf die Schwerkraft
Die Grünen beantragen, den Fußweg durch das Wäldchen am Wellensiekteich zwischen Wellensiek und Rahnsdorfer Weg auch für den Radverkehr freizugeben. Die Bezirksvertretung Dornberg stimmt zu und beschließt die Freigabe. Die Verwaltung erhält einen klaren Auftrag.
Doch die hat Bedenken: Der Weg sei abschüssig, die Kurven schlecht einsehbar und bei Nässe bestehe Rutschgefahr. Insbesondere für Fußgänger*innen könne der Radverkehr gefährlich werden. Eine nachvollziehbare Sorge. Schließlich lässt sich die Schwerkraft nicht einfach durch einen politischen Beschluss außer Kraft setzen.
März 2015 – Gut Ding will Weile haben
Die Freigabe soll erst nach einer Sanierung des Fußweges erfolgen. Verständlich. Schließlich will eine solche verkehrspolitische Revolution sorgfältig vorbereitet sein. Dass der Weg für Grundschulkinder eine gefährliche Straßenquerung vermeiden hilft, muss bei so viel Sicherheitsbewusstsein natürlich ausgeblendet bleiben.
April 2018 – Nur nichts überstürzen!
Nach gerade einmal dreieinhalb Jahren erlauben sich die Grünen die etwas ungeduldige, ja geradezu übergriffige Nachfrage, was denn aus dem Beschluss von 2014 geworden sei. Die Anfrage bleibt unbeantwortet. Die Verwaltung übt sich offenbar in einer besonders nachhaltigen Form der Entschleunigung. Gerade in abschüssigem Gelände ist schließlich jede Form der Beschleunigung ein Sicherheitsrisiko.
September 2026 – Die Kettenreaktion
Zwölf Jahre nach dem Beschluss ist der Weg noch immer nicht für den Radverkehr freigegeben. Dabei wird er regelmäßig von Kindern auf ihrem Weg zur Grundschule Wellensiek genutzt. Für viele ist er die sicherere Alternative zur Überquerung der Straße zwischen parkenden Autos. Doch einigen Anwohnern ist das Radfahren dort ein Dorn im Auge. Eines Tages ist sogar eine Kette quer über den Weg gespannt. Die Mutter einer Grundschülerin entdeckt die gefährliche Absperrung, entfernt sie kurzerhand und informiert die Polizei. Diese nimmt den Vorfall auf und befragt Anwohner. Die Mutter recherchiert außerdem im Ratsinformationssystem und entdeckt Erstaunliches: Die Politik hatte die Freigabe des Weges längst beschlossen! Offenbar war der Beschluss auf seinem zwölfjährigen Weg durch die Verwaltung irgendwo falsch abgebogen.
Oktober 2026 – Das Wunder von Dornberg!
Und plötzlich geht alles ganz schnell!
Was zwölf Jahre lang nicht möglich war, gelingt nun innerhalb weniger Wochen: Die Verwaltung stellt ein neues Verkehrsschild auf. Der Weg ist endlich auch offiziell für den Radverkehr freigegeben. Und das Erstaunlichste daran: Der Weg ist noch immer abschüssig, die Kurven sind noch immer Kurven und bei Regen wird es vermutlich auch weiterhin nass.
Offenbar ist es der Verwaltung gelungen, die Gesetze der Physik durch eine neue Beschilderung außer Kraft zu setzen. Ein Meilenstein! Nicht nur für die Dornberger Verkehrspolitik, sondern möglicherweise auch für die Naturwissenschaften.
Ende gut, alles gut? Und was lernen wir daraus?
Was lernen wir daraus? Dass politische Beschlüsse in Dornberg eine bemerkenswerte Lebenserwartung haben. Dass Sicherheitsbedenken offenbar ein Verfallsdatum besitzen. Und dass eine engagierte Mutter manchmal mehr in Bewegung setzt als zwölf Jahre kommunalpolitischer Willensbildung.
Wir Grünen werden jedenfalls auch weiterhin dicke Bretter bohren und uns mit aller Kraft für eine zügige Umsetzung politischer Beschlüsse einsetzen. Unser ehrgeiziges Ziel: Beschlüsse aus dem Jahr 2026 sollen möglichst noch vor 2038 umgesetzt werden!
Dornberg bewegt sich. Man muss nur lange genug hinschauen.
Einige Anmerkungen zum Schluss
Hinweis: Dieser Beitrag enthält – man glaubt es kaum – satirische Elemente. Die zugrunde liegenden Ereignisse sind allerdings leider keine.
Zum Schluss noch ein ernstes Wort: Sollten die damaligen Sicherheitsbedenken der Verwaltung tatsächlich weiterhin begründet sein, müssen zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit aller Nutzer*innen des Weges – insbesondere der Grundschüler*innen – zu gewährleisten. Denn mit dem Aufstellen eines Verkehrsschildes allein sind mögliche Gefahren schließlich nicht beseitigt.
Und an diejenigen, die die Kette über den Weg gespannt haben: Wer Grundschulkinder durch solche Hindernisse gefährdet, kann sich wohl kaum auf die Verkehrssicherheit berufen. Wer meint, Verkehrsregeln eigenmächtig mit einer quer über den Weg gespannten Kette durchsetzen zu dürfen, hat offenbar selbst ein grundlegendes Problem mit der Rechtsordnung.
Auch sei der Hinweis erlaubt, dass Kinder bis zu ihrem achten Geburtstag Gehwege mit dem Fahrrad benutzen müssen und dies bis zu ihrem zehnten Geburtstag dürfen (§ 2 Abs. 5 StVO). Wer sich schon zum Hüter der Verkehrsregeln aufschwingt, sollte diese zumindest kennen.
Und noch ein Hinweis an alle Radfahrer*innen: „Radfahrer frei“ bedeutet auf einem Gehweg keineswegs freie Fahrt. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, und auf Fußgänger*innen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Im Zweifel heißt das: anhalten, warten oder absteigen.