Die taz portraitierte am 31. August 2026 unseren Direktkandidaten Prof. Dr. Joachim Volz. Am 11. Juli 2026 wurde Joachim Volz als Direktkandidat für die Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen im Wahlkreis 94 gewählt. Dieser umfasst den Westen und Norden der kreisfreien Stadt Bielefeld mit den Stadtbezirken Dornberg und Jöllenbeck sowie die Gemeinden Halle, Steinhagen, Versmold, Borgholzhausen und Werther aus dem Kreis Gütersloh.
Unter dem Titel „Dann eben in die Politik“ beschreibt die Journalistin Dinah Riese, warum der Gynäkologe 2027 für die GRÜNEN in den nordrhein-westfälischen Landtag einziehen will.
Wenn medizinische Hilfe politisch verhindert wird
„Wenn ich vor Gericht nicht weiterkomme, dann muss ich eben politisch etwas tun“, bringt Joachim Volz seine Motivation auf den Punkt.
Ausgangspunkt ist sein Konflikt mit dem Klinikum Lippstadt. Nachdem das zuvor evangelische Krankenhaus einen katholischen Träger erhalten hatte, wurde Volz als Chefarzt untersagt, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Gegen diese Dienstanweisung zog er vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte zwar die Weisung für seine Tätigkeit als angestellter Chefarzt. Die Einschränkung seiner ambulanten ärztlichen Tätigkeit erklärte das Gericht hingegen für unwirksam. Damit erzielte Volz einen wichtigen Teilerfolg für seine Patientinnen – das grundsätzliche Problem aber blieb bestehen.
Der Konflikt verdeutlicht, wie stark politische, rechtliche und weltanschauliche Vorgaben medizinische Entscheidungen beeinflussen und die reproduktive Selbstbestimmung einschränken. Gleichzeitig wird das Angebot an Schwangerschaftsabbrüche durch Fusionen und den zunehmenden Einfluss kirchlicher Träger auf Kliniken vielerorts weiter eingeschränkt.
Für Joachim Volz ist klar: Die Entscheidung über die Fortsetzung einer Schwangerschaft gehört in die Hände der betroffenen Frau und ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Sie darf weder durch abstrakte, misogyne Rechtsvorgaben, die die reproduktive Selbstbestimmung beschneiden, noch durch die Leitungsgremien kirchlicher Träger eingeschränkt werden.
Aus ärztlicher Erfahrung wird politischer Auftrag
Dass Joachim Volz im Frühjahr zu den GRÜNEN wechselte, hängt eng mit dieser Auseinandersetzung zusammen. Die Partei hatte ihn und sein Anliegen von Beginn an unterstützt. Zugleich erkannte er, dass sein persönlicher Konflikt Teil eines viel größeren politischen Problems ist.
Die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen verschlechtert sich seit Jahren. Wie die taz berichtet, ist die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, seit 2003 von 2.050 auf 1.110 gesunken. Besonders schwierig ist die Situation bei medizinisch komplexen Fällen und späten Abbrüchen.
Ob Frauen die notwendige medizinische Hilfe erhalten, darf jedoch weder von ihrem Wohnort noch von den weltanschaulichen Vorgaben eines Krankenhausträgers abhängen. Reproduktive Selbstbestimmung ist für Joachim Volz deshalb nicht nur eine gesundheitspolitische Frage. Sie betrifft Gleichberechtigung, persönliche Freiheit und damit eine wesentliche Grundlage unserer Demokratie.
Nordrhein-Westfalen kann handeln
Als Landtagsabgeordneter möchte Joachim Volz seine medizinische Erfahrung nutzen, um die Versorgung konkret zu verbessern. Einen wichtigen Hebel sieht er in der Krankenhausplanung des Landes: Krankenhäuser müssen verlässlich dafür sorgen, dass medizinisch notwendige und rechtlich zulässige Schwangerschaftsabbrüche tatsächlich angeboten werden.
Seine Kandidatur ist die konsequente Fortsetzung seines bisherigen Engagements: Wo ärztliche Verantwortung an politische Grenzen stößt, will er diese Grenzen verändern. Joachim Volz möchte nicht nur über Missstände sprechen, sondern die gesetzlichen und strukturellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Frauen überall eine sichere, wohnortnahe und selbstbestimmte medizinische Versorgung erhalten.
Denn es geht um Frauenrechte, Gleichberechtigung und die Freiheit, über das eigene Leben und den eigenen Körper selbst zu entscheiden.
Reproduktive Selbstbestimmung ist deshalb auch eine Frage der Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Nur wer selbst über die Fortsetzung einer Schwangerschaft entscheiden kann, kann auch den eigenen Bildungsweg, die berufliche Entwicklung und das weitere Leben selbstbestimmt planen. Wenn der Zugang zu medizinischer Versorgung vom Wohnort, vom Einkommen oder von der Trägerschaft des nächstgelegenen Krankenhauses abhängt, werden bestehende soziale Ungleichheiten zusätzlich verschärft. Gleiche Rechte schaffen erst dann gleiche Chancen, wenn sie für alle auch tatsächlich zugänglich sind.